Copyright JULTEC GmbH 2023
JULTEC
Zukunft inklusive
Hohe Energiekosten? Nicht bei uns!
Billige Produktpreise klingen verlockend, doch wer schaut auf die laufenden Betriebskosten? Diese können im Laufe des Produktlebens die Gerätekosten bei weitem übersteigen! JULTEC bietet hochwertige und langlebige Produkte bei minimalem Stromverbrauch. Also besser vergleichen als teuer billig kaufen!
Ende vom Nebenkostenprivileg - und nun?

Zum 1.7.2024 fällt das sogenannte "Nebenkostenprivileg", also der Einzug von Gebühren für die TV-Versorgung pauschal über die Miete. Ein Sammelinkasso ist dann nicht mehr zulässig, statt dessen müssen Einzelnutzerverträge abgeschlossen werden. Auch wenn die Werbung insbesonderer einiger IP-Anbieter große Panik suggeriert, ist das alles eigentlich gar nicht so kompliziert.

Als Mieter müssen Sie erst einmal schauen, ob die TV-Versorgung überhaupt über Ihre Nebenkosten abgerechnet wird, denn in vielen Fällen erfolgt gar keine Kostenumlage.
Ansonsten haben Sie zukünftig die Möglichkeit, eine bisher über die Miete pauschal abgerechnete Versorgung (egal ob Kabelfernsehen, Sat-Empfang oder Terrestrik) nicht mehr nutzen zu wollen, dann zahlen Sie künftig auch nicht mehr dafür. Die Signalzuführung in Ihre Wohnung wird dann aber wahrscheinlich nach einer Übergangszeit auch unterbrochen werden.
Sie müssen sich dann selbst um einen alternativen Anbieter kümmern. Doch vorsicht, prüfen Sie bitte zuerst, ob das in der Werbung angepriesene Angebot zu Ihren Gewohnheiten passt. Insbesondere bei IP-basierten Angeboten ist zu beachten, dass Sie einen (kostenpflichtigen) schnellen und stabilen Internetzugang benötigen, eine leistungsfähige Netzwerkverkabelung zu Ihrem TV-Gerät (WLAN ist in den meisten Fällen nicht geeignet!) und überhaupt ein TV-Gerät, auf welchem die entsprechende Netzbetreiber-App auch funktioniert. Oder Sie brauchen einen externen Receiver, möglicherweise sogar mit eigener Fernbedienung. Und dass Sie dann per IP keinen Rundfunk mehr genießen und der gläserne Zuschauer sind, weil Ihre Sehgewohnheiten mitprotokolliert werden können, sollte bekannt sein. Abgesehen davon ist IPTV ein Energiefresser und eigentlich schon aus ökologischen Gründen abzulehnen.

Als Vermieter gibt es verschiedene Lösungsmöglichkeiten für Ihre Mieter.
Haben Sie einen externen Netzbetreiber mit der Signalversorgung beauftragt, dann müssen Ihre Mieter mit diesem Netzbetreiber Einzelverträge abschließen, damit die Versorgung beibehalten wird.
Netzbetreiber werden möglicherweise anbieten, das Hausnetz zu modernisieren. Dieses Netz bleibt dann aber für etliche Jahre im Eigentum des Netzbetreibers und es muss ggf. für jeden weiteren Dienst ein Durchleitungsentgelt an den Netzeigentümer gezahlt werden.
Gehört die TV-Versorgung zum Gebäude (z.B. eigene Antenne/Kopfstelle), dann dürfen Sie eventuelle Nutzungskosten auch nicht mehr pauschal auf die Miete umlegen, auch hier muss es eine Möglichkeit geben, es nicht zu nutzen.
Die neue Schlüsselfunktion ist, den einzelnen Wohnungen gezielt die Versorgung ein- und ausschalten zu können. Dies ist in so genannten Baumstrukturen aber nahezu unmöglich, wodurch Umbaumaßnahmen erforderlich sein werden. Am sinnvollsten ist es dann, das Gebäude gleich mit einem modernen "Open Access Glasfasernetz" auszustatten. Dazu werden von einem zentralen Verteilpunkt (z.B. im Keller) Glasfaserkabel bis in die einzelnen Wohnungen gezogen (üblicherweise pro Wohnung vier Fasern in einer sehr dünnen Leitung). Diese Fasern müssen dann von Netzbetreibern als Zugang bis in die Wohnung genutzt werden, so dass dann keine weiteren Baumaßnahmen erforderlich sind. Kürzlich wurde ausgerufen, das in Deutschland bis zum Jahr 2030 Glasfaserdienste flächendeckend vorhanden sein sollen und die Kupfernetze abgeschaltet werden.
Werden die Kosten für das In-House-Glasnetz vom Eigentümer des Gebäudes getragen, dann zahlen die Diensteanbieter ein Durchleitungsentgelt (welches an den Nutzer direkt/indirekt weitergereicht wird) an den Eigentümer. Wird dieses Netz über eine (weiterhin zulässige) Modernisierungsumlage durch die Mieter finanziert, darf kein Durchleitungsentgelt erhoben werden.

Und nun kommt JULTEC ins Spiel. Ein In-House-Glasnetz kann sofort für eine zeitgemäße und energiesparende Rundfunkversorgung genutzt werden. Die Satellitensignale werden vom Glasfasersender JAO0501C1550 in ein Lichtsignal gewandelt, mit einem passiven Lichtverteiler auf bis zu 128 Anschlüsse aufgeteilt, über die Glasfasern in die einzelnen Wohnungen geleitet und dort mit einem der Rückwandler aus der JOS-Serie wieder in ein koaxiales Signal gewandelt. Der Empfang ist mit dem gewohnten "normalen" Fernsehgerät möglich, wahrscheinlich mit einer größeren Programmauswahl und einer höheren Bildqualität als vorher. Und der "Allgemeinstrombedarf" liegt bei dieser Lösung bei gerade einmal 15 W (etwa 50 € Stromkosten pro Jahr).
Aber es muss nicht unbedingt Glas sein. Oft ist eine nutzbare koaxiale Sternverkabelung vorhanden, dann kann diese für eine Sat-Verteilung genutzt werden (auch mit Einspeisung von CATV z.B. für Internetzugang via DOCSIS). Nur eine Zuleitung pro Wohnung stellt dank teilnehmergesteuerter Einkabelumsetzer (JRS/JPS-Serie) kein Problem dar.
Und selbst bei wohnungsübergreifenden Baumstrukturen können wir dank unserer patentierten Schutzdosen und der Konfigurierbarkeit unserer Einkabelumsetzer einzelne Wohnungen adressieren.
Zusammengefasst bietet JULTEC also für jeden Anwendungsfall eine passende Lösung für die TV-Versorgung. Lassen Sie sich gerne durch uns beraten.

(Bitte entschuldigen Sie den langen Text auf unserer Startseite)